Allgemein gültigen Turnbedingungen

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass 

  • die Teilnahme beim Training sowie bei Wettkämpfen und Veranstaltungen der Turnerschaft Mäder auf eigene Gefahr erfolgt.
  • die Aufsichtspflicht nach der Turnstunde endet.
  • die TrainerInnen meinem Kind bei kleineren Verletzungen Pflaster aufkleben oder Notfalltropfen- oder Creme verabreichen, sowie Kühlpads auflegen dürfen.

Version vom 16.09.2018


Corona Richtlinie

Die Corona bedingten Vorschriften für den Trainingsbetrieb werden eingehalten. Wir orientieren uns an den vom Dachverband TSA ausgearbeiteten Empfehlungen zu den im Zusammenhang mit der Corona-Krise erlassenen Richtlinien Das Sichern der Kinder durch die TrainerInnen ist erlaubt.

 

Covid 19 Einverständniserkläung

Mir bzw. meinem/meiner allfälligen gesetzlichen VertreterIn ist bewusst, dass durch die Teilnahme an der Sportausübung eine Gefährdung meiner körperlichen Integrität – auch im Hinblick auf eine Ansteckung mit dem COVID-19-Virus – möglich ist. Ich habe dieses Risiko abgewogen und akzeptiere dieses ausdrück-lich mit meiner Teilnahme an der Sportausübung. Weiters verzichte ich in diesem Umfang auch auf allfällige Ersatz-ansprüche gegenüber dem Betreiber der Sportstätte bzw. Veranstalter der Sportausübung im Falle einer derartigen Ansteckung, sofern diese oder die ihm zuzurechnenden Personen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.

Ich als Teilnehmende/r nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass die oben angeführte Sportausübung unter Einhaltung der Bestimmungen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlässe stattfindet und bestätige, dass ich in Kenntnis aller dieser gesetzlichen Bestimmungen bin. Weiters verpflichte ich mich, mit dem Betreten dieser Sportstätte während des Aufenthaltes zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Hausordnung und der allgemeinen Regelwerke des Österreichischen Fachverbandes für Turnen (ÖFT) sowie sämtlicher im Zusammenhang mit der Corona-Krise erlassener Richtlinien und Leitfäden und Empfehlungen des ÖFT (beiliegend bzw. auf oeft.at abrufbar).

Ich nehme zur Kenntnis, dass der Betreiber der Sportstätte bzw. Veranstalter der Sportausübung zur Überwachung der Einhaltung der oben angeführten Regelungen berechtigt ist. Weiters verpflichte ich mich, allfällige Anweisungen des Betreibers der Sport-stätte bzw. Veranstalter der Sportausübung oder deren beauftragten Dritten zur Einhaltung der obigen Regelungen unverzüglich zu befolgen. Andernfalls kann von diesen auch ein Verweis von der Sportanlage bzw. Ausschluss von der Sportausübung ausgesprochen werden. Auch einen Verweis oder Ausschluss habe ich unverzüglich zu befolgen.

Ich bestätige, dass ich nicht wissentlich mit dem COVID-19-Virus infiziert bin oder mit diesbezüglich infizierten Personen in welcher Art und Weise auch immer in Kontakt war bzw. mich nicht innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Betreten der Sportstätte in einem COVID-19-Risikogebiet aufgehalten habe.

Weiters bestätige ich, dass ich mich nicht aufgrund eines derartigen Aufenthaltes oder aufgrund eines Kontaktes zu einer infizierten Person in (auch nur häuslicher) Quarantäne befunden habe oder mich aktuell befinde sowie, dass ich nicht einer der Risikogruppe nach den Bestimmungen iZm der Bewältigung der Corona-Krise gehöre. 

Im Falle der Nichteinhaltung der COVID-19-Bestimmungen bzw. eines Verstoßes gegen den Inhalt dieser Einverständniserklärung durch mich, hafte ich gegenüber dem Betreiber der Sportstätte bzw. dem Veranstalter einer Sportausübung. Ich stimme ausdrücklich zu, diese im Falle derer Inanspruchnahme durch Dritte auf Grund eines Zuwiderhandelns gegen diese Einverständniserklärung durch mein Betreten, meinen Aufenthalt und/oder mein Verhalten auf der Sportstätte aus jeglichem Grund ausnahmslos schad- und klaglos zu halten.

 

Version vom 16.08.2020