Diese Bestimmungen gelten für Veranstaltungen, die von der Turnerschaft Mäder organisiert werden, und zwar Teilnehmer gleichermaßen wie Helfer, die TSV und die TSA.
Der Schutz von persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen von Veranstaltungen, welche von der Turnerschaft Mäder organisiert werden.
Nachfolgend werden die Personengruppen behandelt, von denen im Zuge der Veranstaltung Daten verarbeitet werden.
Es werden folgende Daten der SportlerInnen erhoben:
Diese Daten werden für die Riegeneinteilung und Berechnung des Wettkampfergebnisses (Ergebnislisten) benötigt. Allfällig werden auch Urkunden mit diesen Daten angefertigt.
Aufbewahrungsfrist
Nach der Veranstaltung werden die Ergebnislisten voraussichtlich auf der Homepage der TSV und der Turnerschaft Mäder zum Download angeboten. Einzelne Ergebnisse können auch in lokalen Zeitungen publiziert werden.
Wünscht eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer nicht in den Ergebnislisten aufzuscheinen, soll dies bereits mit der Anmeldung bekannt gegeben werden.
Nach der Veranstaltung, nachdem auch alle organisatorischen Tätigkeiten durchgeführt werden (max. 6 Monate) werden die personenbezogenen Daten anonymisiert oder gelöscht. Weiterhin bestehen bleiben die Ergebnislisten.
Es werden folgende Daten der Vereine erhoben:
Aufbewahrungsfrist
Spätestens 6 Monate nach Austragung der Veranstaltung werden die Kontaktdaten der Vereine, die über den Anmeldeprozess strukturiert gesammelt wurden, gelöscht oder anonymisiert.
Der Bezug zum Verein bleibt bei Anonymisierung aber erhalten.
Es werden folgende Daten von den Helferinnen und Helfern erhoben:
Helferinnen und Helfer, die in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommen, werden als Auftragsverarbeiter gesehen und bestätigen nach einer Einweisung ausdrücklich den sorgsamen Umgang mit personenbezogenen Daten.
Aufbewahrungsfrist
Nach der Veranstaltung werden die personenbezogenen Daten verschlüsselt archiviert und nur mehr für statistische Zwecke und als Nachschlagewerk innerhalb des Vereins verwendet.
Sämtliche Helferinnen und Helfer, die in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommen, sowie gegebenenfalls der TSV und TSA, werden als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSVGO gesehen.
Der Schriftverkehr mit TSV, TSA und den Vereinen erfolgt per E-Mail und wird in verschlüsselten E-Mail-Konten abgelegt.
Zugang zu den personenbezogenen Daten hat nur ein enger Personenkreis der Turnerschaft Mäder, darunter der Vorstand und organisatorisch unterstützende Helfer sowie der TSV und TSA.
Daten werden außer an den TSV und TSA an keine weiteren Parteien weitergegeben.
Wünschen Teilnehmer, Helfer oder Besucher nicht auf Fotos oder Videos zu sehen zu sein, so sollen diese einen vom Veranstalter bereitgestellten Aufkleber auf die Turnbekleidung aufkleben. Andernfalls wird die Zustimmung zur Aufnahme von Fotos und Video angenommen.
Alle Aufnahmen werden ausschließlich für Vereinszwecke verwendet. Das sind (bis auf Ihren ausdrücklichen Widerruf):
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Sie erreichen uns über das Kontaktformular.
Version vom 13.04.2018.